Im Zuge des Aktionstages von Pro Mobil findet am 4. Mai 2018 ein inklusiver Lauf für ALLE auf dem Panoramaradweg statt.

Start der Veranstaltung ist um 14 Uhr auf dem Außengelände der Villa B., Höferstr. 37 in Velbert.

Start der Läufe ist um 15 Uhr.

Schirmherrin: Frau Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung NRW für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten.

Programmablauf:

14:00 Uhr Begrüßung durch die
Geschäftsführung von Pro Mobil e.V.
und Moderator Herrn Rainer Schmidt
(Referent/Sportler/Kabarettist)/td>
14:00 Uhr – 18:00 Uhr Kinderolympiade
parallel zur gesamten Veranstaltung
14:15 Uhr – 14:45 Uhr
15:00 Uhr – 16:30 Uhr
15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Band Spirit Steps
Durchführung der 4 Läufe
Graffiti-Gestaltung
Leinwände für Kinder und Jugendliche
16:30 Uhr
17:00 Uhr
18:00 Uhr
Siegerehrung durch Frau Middendorf
Band Spirit Steps
offizielles Ende der Veranstaltung

Bitte melden Sie sich hier für den Lauf an:

 

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Anmeldung


    Ich laufe folgende Strecke (mehrere Runden möglich):
    300 m700 m1.000 m

    Mit meiner Teilnahme erkenne ich den beschriebenen Haftungsausschluss an.


    Ihre Daten werden nur für den Lauf erhoben und nach dem 04.05.2019 sofort gelöscht.


    Die Übertragung Ihrer Daten erfolgt über eine sichere, SSL–verschlüsselte Verbindung.

    Start- und Zielbereich ist für Alle auf dem Freizeitgelände der Villa B.,Höferstr. 37 in Velbert. Es wird ein Startgeld von 2€ erhoben, Kinder bis 12 Jahre zahlen 0,50 €. Im Startgeld enthalten sind Wasser und Obst. Übrige Beträge werden zweck-gebunden für den Freizeitbereich von Pro Mobil für Kinder und Jugendliche verwendet. Der Aktionstag von Pro Mobil beginnt um 14 Uhr mit der Begrüßung, die Läufe starten ab 15 Uhr.

    Haftungsausschluss:

    Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Schäden an. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin wird weder gegen den Veranstalter und Sponsoren des Rennens noch gegen die Städte und Kommunen oder deren Vertreter Ansprüche wegen fahrlässig oder grob fahrlässig verursachter Schäden, insbesondere Verletzungen, die durch die Teilnahme am Rennen entstehen können, geltend machen.