Infoabend zum Behindertentestament

 | Allgemein, Teilhabe, Tipps & Medien

Unter dem Begriff „Behindertentestament“ ist nicht etwa das Testament eines Menschen mit Behinderung zu verstehen, sondern vielmehr eine letztwillige Verfügung – meist das Testament seiner Eltern zu seinen Gunsten. Was bei der Errichtung eines solchen Testaments beachtet werden sollte, erläuterte Rechtsanwalt Björn Jennert, Spezialist zum Thema Erbrecht, in der Kindertagesstätte „Die kleinen Holzwürmer“ in Solingen. Die Veranstaltung fand auf dem Außengelände der Kita von Pro Mobil, ein Träger des KSL.Düsseldorf, statt. 

Hauptziel jedes Behindertentestamentes ist die Zuwendung von Nachlasswerten an das lebenslang auf Sozialhilfeleistungen angewiesene Kind mit Behinderung, so Björn Jennert. Dem Kind solle nach dem Tod der Eltern ein Leben über Sozialhilfeniveau ermöglicht werden, ohne dass der jeweilige Kostenträger wegen des sogenannten Nachranggrundsatzes der Sozialhilfe den Einsatz des Erbes verlangen könne.

Dazu stellte Björn Jennert zwei Lösungsmöglichkeiten vor: die Vermächtnislösung und die Vor- und Nacherbschaftslösung (klassisches Behindertentestament). Darüber hinaus ging er auf mögliche Problemstellungen beim Behindertentestament ein. Hierzu zählten u.a. die Auswahl des richtigen Testamentsvollstreckers oder das Wohnrecht für das Kind mit Behinderung.